Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen
1. Ziele
Die Rationalen Altruisten Mannheim e.V. fördern den wissenschaftlichen Nachwuchses der Fakultät für Sozialwissenschaften. Dies wird vor allem durch finanzielle Unterstützung förderungswürdiger Projekte verwirklicht. Sowohl die Förderung einzelner Personen als auch einer Gruppe ist möglich. Die Förderung schließt explizit ein:
- Abschlussarbeiten
- Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen, Summer Schools, etc.
- Fortbildungsveranstaltungen
- Orientierungsveranstaltungen
Andere Maßnahmen können ebenfalls unterstützt werden, einzige formale Bedingung ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
2. Antrag
Beantragen kann die Förderung jede natürliche oder juristische Person, die entweder selbst zum wissenschaftlichen Nachwuchs der Fakultät gehört oder diesen mit einer Maßnahme direkt fördern möchte. Anträge werden elektronisch gemäß des Leitfadens beim Vorstand eingereicht. Anträge können in jeder Phase einer Maßnahme gestellt werden. Der Vorstand behält sich vor, die Anträge vereinsintern zu veröffentlichen und/oder in anonymisierter Form beispielsweise auf der Vereinshomepage zu veröffentlichen.
3. Vergabeverfahren
Eingehende Anträge werden bis zu den Stichtagen 31. Mai und 30. November eines Jahres gesammelt und dann gemeinsam entschieden. Bei besonderer EIlbedürftigkeit eines Antrages kann der Vorstand von dieser Regelung abweichen. Anträge werden vom Vorstand der Rationalen Altruisten entschieden. Die Entscheidung ist endgültig. Der Vorstand kann sich externe Gutachten einholen und die Entscheidung an eine Kommision delegieren. Ist ein Vorstandsmitlglied Antragssteller hat er bei der Entscheidung keine Stimme. Es können auch Teile der Antragssumme bewilligt werden und die Bewilligung kann an Auflagen geknüpft sein. Jeder Antragssteller erhält nach Entscheidung einen Bescheid über die Entscheidung. Dieser ist Grundlage der Förderung.
4. Verwendungsnachweise, Rückzahlung
Zuschüsse dürfen nur für die im Antrag aufgeführten Zwecke verwendet werden. Es werden nur tatsächliche Ausgaben erstattet. Spätestens vier Wochen nach der Maßnahme ist der Zuschuss mit dem Kassenwart des Vereins abzurechnen. Geeignete Belege sind im Original vorzulegen. Bei Verstoß gegen die Förderrichtlinien behält sich der Verein vor, den Zuschuss zurückzufordern.